Geschlechtergerechtigkeit als Aufgabe für alle in der Jugendhilfe!
Die ersten Grundsätze feministisch-parteilicher Mädchen*arbeit in der Bundesrepublik sind in den siebziger Jahre entwickelt worden: Auch in Jugendarbeit und Jugendhilfe herrschte patriarchaler Alltag, z.B. in Form einer starken Jungendominanz in den Jugendtreffs.
Diesen Zuständen galt es, Mädchen*räume und eine parteiliche Arbeit mit Mädchen* entgegen-zusetzen. Freiburg ist früh Teil der bundesweiten Bewegung gewesen: Vor über 30 Jahren wurde der Arbeitskreis Mädchen (AK Mädchen) gegründet zur Vernetzung und zur mädchen*politischen Arbeit der Mitarbeiter*innen aus den Jugendbegegnungsstätten und den mädchen*spezifischen Einrichtungen.
Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 wurde die Berücksichtigung von Mädchen*belangen und die dementsprechende Ausgestaltung der Angebote dann allen Trägern der Jugendhilfe zur Querschnittsaufgabe gemacht. Dies bedeutete sowohl einen großen Erfolg für das Engagement der Kolleg*innen, als auch eine starke Unterstützung für die parteiliche Arbeit, denn der gesetzliche Auftrag besagt klipp und klar, was zu tun ist:
KJHG § 9 (3)
„Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern.“
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de, Abruf 15.01.2022
Es geht noch genauer:
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) und der Kinder- und Jugendplan des Bundes benennen Geschlechtergerechtigkeit als Leitprinzip und geschlechtsspezifische Mädchen*- und Jungen*arbeit als eigenständige pädagogische Ansätze für den Abbau struktureller Benachteiligung!